Wichtige Info für Praxen: Konnektor läuft bald ab – jetzt austauschen!

Wichtige Info für Praxen: Konnektoren laufen bald ab – jetzt austauschen!

Zum Jahresende 2025 läuft die Nutzungsdauer vieler älterer Konnektoren ab. Diese Geräte sind dann nicht mehr für die Telematikinfrastruktur (TI) zugelassen. Das bedeutet: Ab Januar 2026 können wichtige digitale Anwendungen wie das eRezept oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) nicht mehr genutzt werden.

Wer ist betroffen?

Vor allem Konnektoren, die bereits vor zwei Jahren eine Verlängerung von fünf auf sieben Jahre bekommen haben, müssen ersetzt werden. Diese Geräte nutzen ein veraltetes Verschlüsselungsverfahren (RSA), das zum Jahreswechsel durch ein neues, sicheres Verfahren (ECC) ersetzt wird. Ein Weiterbetrieb ist technisch nicht mehr möglich.

Moderne Konnektoren und sogenannte TI-Gateways sind bereits ECC-fähig und bleiben weiterhin nutzbar.

Was sollten Praxen jetzt tun?

  • Kontaktieren Sie Ihren IT-Dienstleister oder Anbieter Ihrer Praxissoftware.
  • Lassen Sie prüfen, ob Ihr Konnektor ECC-fähig ist.
  • Falls nicht: Tauschen Sie das Gerät bis spätestens Ende 2025 aus.
  • Alternativ können Sie auf ein TI-Gateway umsteigen – die Anbindung erfolgt dann über ein Rechenzentrum, ein Konnektor in der Praxis ist nicht mehr nötig.

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Was passiert ohne neuen Konnektor?

Ohne Austausch können Sie ab Januar 2026 viele TI-Anwendungen nicht mehr nutzen:

Anwendung

Was passiert ab 2026?

eGK-Daten einlesen (VSDM)

Nur lokale Datenlesung, kein Online-Abgleich

eRezept

Nicht nutzbar – Papierrezept nötig

ePA

Nicht nutzbar – keine Alternative vorhanden

eAU

Nur Papierausdruck und manueller Versand

eArztbrief

Nur Papierform und Postversand

Sicheres Netz der KVen (SNK)

Kein Zugang mehr möglich

Auch andere Komponenten betroffen

Nicht nur der Konnektor muss geprüft werden – auch andere TI-Komponenten wie der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) sind betroffen. Besonders eHBAs der Generation 2.0, die nur RSA-fähig sind, müssen ersetzt werden – auch wenn sie noch ein gültiges Datum tragen.

Ohne neuen eHBA können Sie z. B. keine eRezepte mehr signieren. Die Bundesärztekammer informiert auf ihrer Website über den aktuellen Stand und gibt Hinweise zum Kartentausch.

Warum die Umstellung?

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die Bundesnetzagentur haben entschieden: Das bisherige RSA-Verfahren wird durch das moderne ECC-Verfahren ersetzt. Es ist sicherer und schneller – und ab Januar 2026 Pflicht.

Fazit für Ihre Praxis: Prüfen Sie jetzt Ihre TI-Geräte und lassen Sie sich beraten. Ein rechtzeitiger Austausch schützt Ihre Abläufe und sichert die digitale Versorgung Ihrer Patientinnen und Patienten.