Der Bundeseinheitliche Medikationsplan
Spätestens ab dem 1. April 2017 wird der bundeseinheitliche Medikationsplan verpflichtend. Dieser enthält eine Auflistung von verordneten Medikamenten, der den Patienten in ausgedruckter Form zur Verfügung gestellt wird.
Den Medikationsplan erstellt in der Regel der Hausarzt. Der Arzt der den Medikationsplan erstellt hat, ist auch zur Aktualisierung verpflichtet. Auch Fachärzte, Ärzte in Krankenhäusern und Apotheken können eine Aktualisierung durchführen.
Inhalte des Medikationsplans
Der Medikationsplan soll möglichst sämtliche verschreibungspflichtige Arzneimittel enthalten, die der Patient einnimmt sowie Selbstmedikation. Dazu werden unter anderem der Wirkstoff, die Dosierung, der Einnahmegrund sowie sonstige Hinweise zur Einnahme aufgeführt.
→ Video der KBV zum Thema Medikationsplan
Der Medikationsplan im Praxisverwaltungsprogramm
Die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme (PVS) müssen den bundeseinheitlichen Medikationsplan spätestens zum 1.4.2017 in das Praxisprogramm implementieren und von der KBV zertifizieren lassen.
Technische Voraussetzungen in der Praxis
Barcode Scanner:
Über einen Barcode Scanner kann der Medikationsplan unkompliziert eingelesen werden. Anschließend kann der eingelesene Plan elektronisch aktualisiert werden.
Um den aktualisierten Plan für den Patienten auszudrucken, empfiehlt sich ein Laserdrucker mit einer Auflösung von 300 dpi. Für den Ausdruck kann normales DIN-A4 Papier verwendet werden.
Haben Sie Fragen zum Medikationsplan? Rufen Sie uns an unter:
Tel. 040/ 84 87 87 87
→ Barcodescanner für den Medikationsplan im Onlineshop